§ 17 Abs. 1 AtG: […] Genehmigungen, mit Ausnahme derjenigen nach § 7, sowie allgemeine Zulassungen können befristet werden.
§ 7 AtG befasst sich mit der „Genehmigung von Anlagen“
§ 17 Abs. 1 AtG: […] Genehmigungen, mit Ausnahme derjenigen nach § 7, sowie allgemeine Zulassungen können befristet werden.
§ 7 AtG befasst sich mit der „Genehmigung von Anlagen“
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