Auflage iSd. § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG

VonSilvia

21. Juni 2024
Home / Datenschutzerklärung / Auflage iSd. § 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG

Eine Auflage ist eine selbständige Nebenbestimmung, durch die ein Tun, Dulden oder Unterlassen im Zusammenhang mit dem Grundverwaltungsakt (hier: der Genehmigung) vorgeschrieben wird.

VonSilvia